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Zertifiziert nach
DIN EN ISO 9001:2008

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Zertifiziert nach DIN EN 15038
Zert. Nr. Z2D 10 10 64697 002

Beim Vergleich von Übersetzungsdienstleistungen lohnt es sich, genau hinzuschauen!


Seit 2006 soll die europäische Übersetzungsnorm DIN EN 15038 für eine verbesserte Transparenz und für weitestgehend einheitliche Qualitätsanforderungen auf dem Übersetzungsmarkt sorgen. Unter anderem schreibt die Norm das "4-Augen-Prinzip" bei Übersetzungen vor.

Übersetzungsdienstleister können sich nach dieser Norm registrieren oder zertifizieren lassen. Worin liegt hier der entscheidende Unterschied?

Registrierung:
Bei der Registrierung handelt es sich ausschließlich um eine Konformitätserklärung. Der Sprachdienstleister erklärt lediglich durch seine Unterschrift, dass seine Übersetzungsdienstleistungen der Norm entsprechen. Gegen eine geringe jährliche Gebühr kann er nach der Registrierung das DIN EN 15038 Logo mit dem Vermerk "registriert" verwenden. Bei diesem simplen Verfahren erfolgt zu keinem Zeitpunkt eine Überprüfung der Arbeitsprozesse durch ein neutrales, anerkanntes Zertifizierungsunternehmen.

Zertifizierung:
Ein unabhängiges Zertifizierungsunternehmen – in Deutschland ist hierfür der TÜV Süd akkreditiert – prüft den Übersetzungsprozess. Die Normkonformität der Übersetzungsprozesse wird im Rahmen eines aufwändigen Verfahrens bescheinigt. Die TÜV-Auditoren prüfen im zu zertifizierenden Unternehmen, ob die Qualifikation und die Bewertung der internen und externen Übersetzer, die Effektivität des Projektmanagements, die Anwendung des 4-Augen-Prinzips und sonstige Parameter in Einklang mit der Norm stehen. Bei erfolgreicher Prüfung wird ein Zertifikat ausgestellt, das jeweils für 3 Jahre gültig ist. Zusätzlich findet ein jährliches TÜV-Kontrollaudit statt.

Sicherheit nur durch Zertifizierung:

Nur ein zertifiziertes Übersetzungsunternehmen mit TÜV-geprüften Arbeitsprozessen kann dem Kunden die Sicherheit geben, dass die Übersetzungsleistungen auch wirklich normkonform entstanden sind. Prüfen Sie deshalb genau, ob das entsprechende Zertifikat auch tatsächlich vorliegt und noch Gültigkeit hat.

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